KfW-Förderung Bremen 2026: Antrag, Zuschüsse, Fristen
Bis zu 70 % KfW-Förderung für den Heizungstausch in Bremen - so läuft die Antragstellung Schritt für Schritt, mit Fristen und typischen Stolpersteinen.
· veröffentlicht am 24. Mai 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der BAFA fördert den Heizungstausch in Bremen mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit sind förderfähig - die maximale Auszahlung pro Bremer EFH beträgt 21.000 EUR.
Die drei Förderbausteine im Detail
Grundförderung 30 %
Jeder Wärmepumpen-Einbau in einem selbstgenutzten Wohngebäude erhält die Grundförderung. Bedingung: Mindesteffizienz (etaS ≥ 135 % bei Luft-Wasser-WP) und Einhaltung der jeweils aktuellen BEG-Mindestanforderungen.
Klimageschwindigkeitsbonus +20 %
Wird gewährt, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird, die mindestens 20 Jahre alt ist (Gasheizung 2026: vor 2006 in Betrieb genommen). Im Bremer Bestand betrifft das schätzungsweise 60 % der Heizungen.
Einkommensbonus +30 %
Achtung: nicht 20 % sondern bis zu 30 %! Voraussetzung: zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 EUR (Vorjahresangaben). Bei Familien mit zwei Kindern oft ein realistischer Wert.
Maximal kumulierbar bis 70 % (nicht 80 %, weil der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sich gegenseitig auf 70 % deckeln).
Schritt-für-Schritt-Antrag für Bremer Eigentümer
- SHK-Meisterbetrieb beauftragen - der Energieeffizienz-Experte (EEE) muss die BEG-Konformität schriftlich bestätigen.
- Lieferanten- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung "Förderzusage" unterzeichnen.
- BAFA-Antrag stellen über das BAFA-Online-Portal - benötigt: Personalausweis, Eigentumsnachweis, Energieeffizienz-Bescheinigung des EEE, Lieferschein-Voranzeige.
- Auf Förderzusage warten - in 2026 typischerweise 4-8 Wochen.
- Heizung einbauen lassen - erst NACH Förderzusage darf die Maßnahme begonnen werden.
- Verwendungsnachweis hochladen innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung.
- Auszahlung in der Regel 2-4 Wochen nach geprüftem Verwendungsnachweis.
Typische Stolpersteine bei Bremer Anträgen
- Mietshausanträge: Mehrfamilienhäuser brauchen den Beschluss aller Eigentümer (Bremen Schwachhausen häufig).
- Denkmalschutz: Bremer Altbremer Häuser unter Denkmalschutz brauchen zusätzlich die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde - das verzögert den Förderprozess um 2-3 Monate.
- Steuerliche Behandlung: Die BAFA-Förderung ist NICHT mit der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG kombinierbar - eine Entscheidung muss vorab getroffen werden.
Wir vermitteln drei verbindliche Festpreis-Angebote regionaler SHK-Innungsbetriebe mit BAFA-Erfahrung - kostenlos und unverbindlich.